Allgemeine Geschäftsbendingungen (AGB)
für die Vermietung von Feldbetten durch die SMI Unterkunftslösungen GmbH, Schellingstr. 43, 22089 Hamburg– im Folgenden auch als Vermieter bezeichnet.
1. Allgemeines
Diese AGB sind Grundlage und Bestandteil aller geschlossenen und zukünftigen zwischen dem Vermieter und dem Mieter geschlossenen Verträge, welche das Vermieten von Feldbetten zum Gegenstand haben.
2. Transport
- Lässt der Vermieter den Transport durch einen Dritten durchführen, hat der Mieter vorrangig den Dritten wegen etwaiger Schadensersatzansprüche in Anspruch zu nehmen.
- Der Vermieter haftet nicht bei Verzögerungen bei Anlieferung oder Abholung die durch einen Dritten zustande kommen.
- Der Mieter hat sicherzustellen, dass am Abholtag im vereinbarten Zeitfenster eine Anlieferung durchgeführt werden kann. Können die Mietsachen aufgrund eines Verschuldens durch den Mieter am vereinbarten Tag nicht angeliefert werden oder werden vom Mieter nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben, erheben wir eine Nachgebühr entsprechend der gültigen Mietpreise. Zudem haftet der Mieter für alle weiteren Schäden, die dem Vermieter oder nachfolgenden Mietern durch die verspätete Rückgabe entstehen.
- Die Lieferung kann aus Paketen oder Gitterboxen bestehen, welche bis zum Hauseingang oder der Bordsteinkante geliefert werden.
- Der Mieter hat die Mietsachen für den Rücktransport ordnungsgemäß zu verpacken. Transportschäden, die durch eine unsachgemäße Verpackung zustande kommen, werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
3. Rücktritt vom Mietvertrag durch den Mieter
- Ein Rücktritt des Mieters vom Vertrag ist bis zu 2 Monate vor Mietbeginn kostenfrei möglich.
- Tritt der Mieter danach vom Mietvertrag zurück, werden bei einem Rücktritt
vor dem 21 Kalendertag vor Mietbeginn 15 % der Gesamtsumme
21 bis 8 Kalendertage vor Mietbeginn 30 % der Gesamtsumme,
7 bis 4 Tage vor Mietbeginn 60 % der Gesamtsumme und
3 bis 1 Tage vor Mietbeginn 85 % der Gesamtsumme fällig.
Bei einem Rücktritt innerhalb des Mietzeitraumes ist die Gesamtsumme fällig.
- Es ist dem Mieter der Nachweis darüber gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger als der angegebene Schaden in Nr 3.2 ist.
4. Zahlung
- Die Vermietung erfolgt ausschließlich gegen Kaution und Zahlung per Vorkasse.
5. Mietgegenstände und Haftung
- Die gemieteten Gegenstände bleiben unveräußerliches Eigentum des Vermieters.
- Der Mieter hat die Mietsachen in einwandfreiem Zustand übernommen. Später vorgebrachte Einwendungen, Schäden seien schon vor Übergabe vorhanden gewesen, können nicht anerkannt werden.
- Der Mieter ist nur zur sachgemäßen Nutzung der Vertragsgegenstände berechtigt. Die sachgemäße Nutzung ergibt sich aus dem Beiblatt. [1] Der Mieter bestätigt hiermit, das Beiblatt vor Nutzung der Vertragsgegenstände sorgfältig durchzuarbeiten und die sich daraus ergebenden Hinweise zu beachten. Insbesondere ist eine Belastung der Feldbetten mit einer Flächenlast über 100 kg untersagt. Er verpflichtet sich, diese Gegenstände pfleglich und sorgfältig zu behandeln und vor Beschädigung und Verschmutzung zu schützen. Bei Beschädigungen / Verschmutzungen durch Ihre grobe Fahrlässigkeit behalten wir uns vor, Sie an den Reparatur- / Reinigungskosten zu beteiligen.[2]
- Die Mietsachen dürfen vom Mieter nicht weitervermietet oder sonst wie Dritten überlassen werden. Es sei denn dies wurde bei Vertragsschluss vereinbart.
- Die Nutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.
- Schadensersatzansprüche des Mieters beschränken sich auf Ansprüche, die sich aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von SMI oder eines Erfüllungsgehilfen von SMI ergeben sowie für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von SMI oder SMI’s Erfüllungsgehilfen beruhen
- Handelt es sich beim Mieter um einen Kaufmann i.S.d. HGB, so bleibt eine weitergehende Haftung des Mieters durch Vorschriften des HGB von 5.1 – 5.6 unberührt.
6. Kaution
- Für jede Mietsache wird Kaution erhoben. Die ausgewiesene Kaution ist vom Mieter per Vorkasse auf das Konto des Vermieters zu entrichten. Die Kautionshöhe wird in der Zahlungsaufforderung ausgewiesen.
- Die Mietsachen werden nach Rückkehr durch den Vermieter überprüft. Die Dauer der Überprüfung ist Abhängig von Auftragsumfang und verfügbarem Personal. Zudem ist zu beachten, dass Überprüfungen sehr zeitintensiv sind.
- Die Kaution wird nach Rückkehr und anstandsloser Überprüfung durch den Vermieter der Mietsachen per Überweisung zurückbezahlt und der Mieter erhält eine Gutschrift. Rechnungsbeträge von eventuellen Schäden werden hierbei verrechnet.
7. Sonstige Bestimmungen
- Mündliche Absprachen haben, soweit nicht ausdrücklich vereinbart, keine Gültigkeit.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
- Mit der Zahlung des fälligen Betrages akzeptieren Sie die Mietbedingungen.
- Im Falle, dass es sich bei dem Mieter um einen Kaufmann handelt, ist der Gerichtsstand
[1] Das Beiblatt ist auch unter folgendem Link zu finden: https://smi.gmbh/BEIBLATT-SMI-RENTALS.pdf
[2] Die Preistabelle für Schäden ist auch hier zu finden: https://smi.gmbh/SCHADEN-SMI-RENTALS.pdf