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AGB

Auf dieser Seite sind unsere AGB gelistet. Für Miete und Kauf haben wir unterschiedliche AGB für Sie vorbereitet. Bitte klicken wählen Sie aus, welche unserer AGB Sie einblenden wollen:

AGB für die Vermietung

Allgemeine Geschäftsbendingungen (AGB)

für die Vermietung von Feldbetten durch die SMI Unterkunftslösungen GmbH, Schellingstr. 43, 22089 Hamburg– im Folgenden auch als Vermieter bezeichnet.

1. Allgemeines

Diese AGB sind Grundlage und Bestandteil aller geschlossenen und zukünftigen zwischen dem Vermieter und dem Mieter geschlossenen Verträge, welche das Vermieten von Feldbetten zum Gegenstand haben.

2. Transport

  1. Lässt der Vermieter den Transport durch einen Dritten durchführen, hat der Mieter vorrangig den Dritten wegen etwaiger Schadensersatzansprüche in Anspruch zu nehmen.
  2. Der Vermieter haftet nicht bei Verzögerungen bei Anlieferung oder Abholung die durch einen Dritten zustande kommen.
  3. Der Mieter hat sicherzustellen, dass am Abholtag im vereinbarten Zeitfenster eine Anlieferung durchgeführt werden kann. Können die Mietsachen aufgrund eines Verschuldens durch den Mieter am vereinbarten Tag nicht angeliefert werden oder werden vom Mieter nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben, erheben wir eine Nachgebühr entsprechend der gültigen Mietpreise. Zudem haftet der Mieter für alle weiteren Schäden, die dem Vermieter oder nachfolgenden Mietern durch die verspätete Rückgabe entstehen.
  4. Die Lieferung kann aus Paketen oder Gitterboxen bestehen, welche bis zum Hauseingang oder der Bordsteinkante geliefert werden.
  5. Der Mieter hat die Mietsachen für den Rücktransport ordnungsgemäß zu verpacken. Transportschäden, die durch eine unsachgemäße Verpackung zustande kommen, werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

3. Rücktritt vom Mietvertrag durch den Mieter

  1. Ein Rücktritt des Mieters vom Vertrag ist bis zu 2 Monate vor Mietbeginn kostenfrei möglich.
  2. Tritt der Mieter danach vom Mietvertrag zurück, werden bei einem Rücktritt
    vor dem 21 Kalendertag vor Mietbeginn 15 % der Gesamtsumme
    21 bis 8 Kalendertage vor Mietbeginn 30 % der Gesamtsumme,
    7 bis 4 Tage vor Mietbeginn 60 % der Gesamtsumme und
    3 bis 1 Tage vor Mietbeginn 85 % der Gesamtsumme fällig.
    Bei einem Rücktritt innerhalb des Mietzeitraumes ist die Gesamtsumme fällig.
  3. Es ist dem Mieter der Nachweis darüber gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger als der angegebene Schaden in Nr 3.2 ist.

4. Zahlung

  1. Die Vermietung erfolgt ausschließlich gegen Kaution und Zahlung per Vorkasse.

5. Mietgegenstände und Haftung

  1. Die gemieteten Gegenstände bleiben unveräußerliches Eigentum des Vermieters.
  2. Der Mieter hat die Mietsachen in einwandfreiem Zustand übernommen. Später vorgebrachte Einwendungen, Schäden seien schon vor Übergabe vorhanden gewesen, können nicht anerkannt werden.
  3. Der Mieter ist nur zur sachgemäßen Nutzung der Vertragsgegenstände berechtigt. Die sachgemäße Nutzung ergibt sich aus dem Beiblatt. [1] Der Mieter bestätigt hiermit, das Beiblatt vor Nutzung der Vertragsgegenstände sorgfältig durchzuarbeiten und die sich daraus ergebenden Hinweise zu beachten. Insbesondere ist eine Belastung der Feldbetten mit einer Flächenlast über 100 kg untersagt. Er verpflichtet sich, diese Gegenstände pfleglich und sorgfältig zu behandeln und vor Beschädigung und Verschmutzung zu schützen. Bei Beschädigungen / Verschmutzungen durch Ihre grobe Fahrlässigkeit behalten wir uns vor, Sie an den Reparatur- / Reinigungskosten zu beteiligen.[2]
  4. Die Mietsachen dürfen vom Mieter nicht weitervermietet oder sonst wie Dritten überlassen werden. Es sei denn dies wurde bei Vertragsschluss vereinbart.
  5. Die Nutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.
  6. Schadensersatzansprüche des Mieters beschränken sich auf Ansprüche, die sich aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von SMI oder eines Erfüllungsgehilfen von SMI ergeben sowie für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von SMI oder SMI’s Erfüllungsgehilfen beruhen
  7. Handelt es sich beim Mieter um einen Kaufmann i.S.d. HGB, so bleibt eine weitergehende Haftung des Mieters durch Vorschriften des HGB von 5.1 – 5.6 unberührt.

6. Kaution

  1. Für jede Mietsache wird Kaution erhoben. Die ausgewiesene Kaution ist vom Mieter per Vorkasse auf das Konto des Vermieters zu entrichten. Die Kautionshöhe wird in der Zahlungsaufforderung ausgewiesen.
  2. Die Mietsachen werden nach Rückkehr durch den Vermieter überprüft. Die Dauer der Überprüfung ist Abhängig von Auftragsumfang und verfügbarem Personal. Zudem ist zu beachten, dass Überprüfungen sehr zeitintensiv sind.
  3. Die Kaution wird nach Rückkehr und anstandsloser Überprüfung durch den Vermieter der Mietsachen per Überweisung zurückbezahlt und der Mieter erhält eine Gutschrift. Rechnungsbeträge von eventuellen Schäden werden hierbei verrechnet.

7. Sonstige Bestimmungen

  1. Mündliche Absprachen haben, soweit nicht ausdrücklich vereinbart, keine Gültigkeit.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
  3. Mit der Zahlung des fälligen Betrages akzeptieren Sie die Mietbedingungen.
  4. Im Falle, dass es sich bei dem Mieter um einen Kaufmann handelt, ist der Gerichtsstand

[1] Das Beiblatt ist auch unter folgendem Link zu finden: https://smi.gmbh/BEIBLATT-SMI-RENTALS.pdf

[2] Die Preistabelle für Schäden ist auch hier zu finden: https://smi.gmbh/SCHADEN-SMI-RENTALS.pdf

 

AGB für den Kauf

Allgemeine Geschäftsbendingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

  1. Für die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Unternehmen SMI Unterkunftslösungen GmbH (in der Folge „SMI“ genannt) und deren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber” genannt) gelten ausschließlich nachfolgende Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen. Die AGB sind auf der Website https://smi.gmbh/agb/ jederzeit zugänglich und können dort auch herunter geladen werden. PDF-Download: https://smi.gmbh/AGB-KAUF.pdf
  2. Mit der Erteilung eines Auftrages an SMI werden diese AGB automatisch akzeptiert. Die Bedingungen sind wesentlicher Bestandteil aller Angebote, Vertragsannahmen und Kaufverträge von SMI. Sie sind die ausschließliche vertragliche Regelung mit dem jeweiligen Auftraggeber, soweit nicht besondere individuelle Regelungen getroffen wurden.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftraggeber erkennen wir nicht an, auch wenn wir diesen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen, es sei denn wir hätten ausdrücklich und schriftlich der Geltung zugestimmt.
  4. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Angebote

  1. Angebote sind nach Menge, Preis und Lieferzeit stets freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
  2. Offensichtliche Schreib- und Rechenfehler sind nicht bindend.
  3. Unsere Angebote gelten ausschließlich für Industrie, Handel, Handwerk, Gewerbe, Behörden und vergleichbare Personen und Institutionen.

3. Aufträge

  1. Bestellungen gelten als Kaufvertrag im Sinne des BGB und müssen schriftlich oder per Fax oder E-Mail erfolgen. Für telefonisch erteilte Aufträge übernehmen wir für die Richtigkeit der bestellten Produkte, Mengen oder Lieferzeiten keine Gewähr.
  2. Vom Auftraggeber erteilte Bestellungen sind für SMI nur bindend, soweit er diese innerhalb von 14 Tagen durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Lieferung annimmt. Nach 14 Tagen gilt der Auftrag als abgelehnt.

4. Lieferung

  1. Die Lieferung durch SMI erfolgt schnellstmöglich. Angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich und freibleibend, es sei denn, die Verbindlichkeit der Zeit bzw. des Termins wird ausdrücklich und schriftlich oder per Fax oder E-Mail bestätigt.
  2. Wird der von SMI schriftlich bestätigte Liefertermin nicht eingehalten, so kann ein Rücktritt vom Auftrag seitens des Auftraggebers erst dann erfolgen, wenn eine von ihm angemessene Nachfrist gesetzt wird. Im Falle eines Rücktritts steht dem Auftraggeber nur in den Fällen des Vorsatzes oder bei grober Fahrlässigkeit ein Schadensersatzanspruch zu.
  3. Lieferungen durch uns erfolgen immer unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten sowie pünktliche Ankunft der Ware. Lieferverzögerungen bzw. Lieferausfall durch ein Verschulden unserer Lieferanten (ohne eigenes Mitverschulden) stellt kein Verschulden von SMI dar.
  4. SMI ist zur Teillieferung berechtigt, soweit dies dem Auftraggeber zuzumuten ist. Im Falle von zulässigen Teillieferungen ist SMI berechtigt, auch Teilrechnungen zu stellen.

5. Versand / Gefahrübergang

  1. Mit Übergabe der Ware von SMI zur Verladung an die Transportperson (z. B. Spediteur, Frachtführer o. ä.), bei Beförderung durch SMI mit Beginn der Verladetätigkeit, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werkes des Erfüllungsortes, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch dann, wenn SMI die Kosten des Transportes trägt. Das bedeutet, dass das Risiko für Verzögerungen bei den erwarteten Transportzeiten und für den Verlust der Ware beim Auftraggeber liegt. SMI haftet als Versender nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  2. Die Versandkosten gehen grundsätzlich zu Lasten des Auftraggebers. Kosten für besondere Versendungsformen (Expresssendung, Eilzustellung o.ä.) werden dem Auftraggeber weiterberechnet. Teillieferungen behalten wir uns vor.
  3. Unsere Ware ist sorgfältig verpackt. Beschädigte Ware ist sofort beim Frachtführer zu reklamieren, da hierfür von uns keine Haftung übernommen wird. Darüber hinaus ist uns eine solche Reklamation unverzüglich zusätzlich anzuzeigen.
  4. Eine Versicherung des Lieferungsgegenstandes gegen Transportschäden erfolgt durch uns und auf Kosten des Auftraggebers
  5. Rücksendungen von Ware an SMI reisen – vorbehaltlich ausdrücklicher anderer Absprachen – auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

6. Preise

  1. Alle von uns genannten Preise, verstehen sich vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen „netto ab Werk“.
  2. Bei nicht vorhersehbaren außergewöhnlichen Kostenerhöhungen etwa durch Preiserhöhungen unserer Lieferanten oder Währungsschwankungen, sind wir berechtigt, die Preiserhöhungen weiterzugeben.
  3. Für Druckfehler in den jeweiligen Preislisten und Angeboten übernehmen wir keine Haftung.

7. Zahlung / Zahlungsverzug

  1. Unsere Forderungen sind bei Lieferung der Ware sofort und ohne Abzug fällig. Der Auftraggeber gerät in Zahlungsverzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung, spätestens jedoch nach 30 Tagen nach Empfang der Ware die Zahlung leistet.
  2. Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren in Höhe von EUR 5,00 pro Mahnung und Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz berechnet.
  3. SMI ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Verbindlichkeiten anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist SMI berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
  4. Wird uns eine Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt oder gerät dieser mit einer Zahlung in Verzug oder wird ein von dem Warenkreditversicherer des Verkäufers das eingeräumte Kreditlimit aufgehoben, so sind sämtliche Rechnungen sofort zur Zahlung fällig.

8. Mängel und Mängelrechte

  1. SMI trägt Gewähr dafür, dass die gelieferten Waren bei Gefahrübergang nicht mit wesentlichen Mängeln behaftet sind.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt sorgfältig auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt der Ware gegenüber SMI schriftlich anzuzeigen. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung anzuzeigen.
  3. Beanstandungen heben die Annahme- und Zahlungspflicht des Auftraggebers nicht auf, es sei denn, der Mangel der Ware ist unstrittig oder bereits rechtskräftig festgestellt.
  4. Ergibt eine Überprüfung der beanstandeten Ware, dass kein Mangel vorlag, ist SMI berechtigt, seinen Aufwand für die Überprüfung in Rechnung zu stellen.
  5. Ist der Auftraggeber ein privater Verbraucher gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. In allen anderen Fällen sechs Monate.

9. Eigentumsvorbehalt

  1. SMI behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zur Zahlung aller bestehenden und zukünftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber vor. Wird die Ware vor der Zahlung weiterveräußert, so geht der dadurch erzielte Erlös bzw. die durch die Weiterveräußerung entstandene Forderung in das Eigentum von SMI über.
  2. Der Auftraggeber darf die unter Eigentumsvorbehalt erhaltene Ware einem Dritten weder verpfänden, noch sicherheitshalber übereignen. Bei drohender Insolvenz oder gerichtlicher Pfändung durch Dritte hat uns der Käufer sofort schriftlich zu informieren.
  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die im (Mit-) Eigentum von SMI stehenden Sachen auf seine Kosten sorgfältig zu verwahren, gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser oder sonstige Schäden zu versichern und auf Verlangen von SMI den Abschluss einer Versicherung nachzuweisen.

10. Rücklieferungen

  1. Rücklieferungen an uns müssen per Post, Fax oder e-Mail avisiert und von uns schriftlich gegenbestätigt werden.
  2. Entweder schickt der Auftraggeber die Ware auf seine Kosten an uns zurück oder wir lassen die Ware per Abholauftrag durch einen Paketdienst oder Spedition auf unsere Kosten beim Auftraggeber abholen.
  3. Direkte Rücksendungen an uns werden nur angenommen, wenn sie frachtfrei Haus und in einem einwandfreien und unbenutzten Zustand geschickt werden.

11. Geschäftsverkehr mit dem Ausland

  1. Die Durchführung des Vertrages unterliegt grundsätzlich deutschem Recht. Incoterms oder die im Lieferland geltenden Bestimmungen finden keine Anwendung.

12. Schadenersatzpflicht / Haftung

  1. Eine Haftung von SMI für Pflichtverletzungen besteht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie im Falle der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird (Kardinalpflicht) auch bei einfacher Fahrlässigkeit. Im übrigen sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen.

13. Datenschutz

  1. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass persönliche Daten (Name, Ansprechpersonen, Adresse, Tel.- und Fax-Nr., E-Mailadresse sowie alle das Geschäftsverhältnis betreffenden Daten (Auftrags-, Rechnungsdaten, etc.) elektronisch gespeichert werden. SMI darf das Adressmaterial zur Erstellung von Kundenanschreiben verwenden. SMI sichert die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes zu.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertrag ist Hamburg. Soweit die Parteien Kaufleute sind, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Hamburg. Andernfalls gelten die Bestimmungen der ZPO.

15. Salvatorische Klausel

  1. Klauseln die nur unter Kaufleuten rechtlich möglich sind, finden auch nur bei Kaufleuten ihre Anwendung.
  2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.